Samstag, 13. August 2011

Lange Verfahrenszeiten bei der Invalidenversicherung (IV-Stelle)

Gestern war eine Mandantin aus Zürich bei mir. Hintergrund war ein Anmeldung für eine Invalidenrente im Juli 2010. Seit einem Jahr ist die Anmeldung schon anhängig. Die Mandantin ist an einer bipolaren affektiven Störung (ICD F 31) schwer erkrankt.

Laut den diagnostischen Leitlinien besteht die typische Form der bipolaren Erkrankung in einem Wechsel von manischen und depressiven Episoden, unterbrochen von Perioden mit normaler Stimmungslage. Jedoch können manische und depressive Symptome auch gleichzeitig vorhanden sein. Die Manie zeichnet sich durch eine gehobene Stimmung, vermehrter Antrieb und Aktivität und die Depression mit Stimmungssenkung, verminderter Antrieb und Aktivität aus.

Soweit der Versicherungsträger (IV-Stelle) entgegen dem Begehren der betreffenden Person keine Verfügung erlässt hat die versicherte Person ein Beschwerderecht. Insoweit hat die Mandantin grundsätzlich die Möglichkeit sich gegen eine überlange Verfahrenszeit zu wenden.

Die Beschwerde entscheidet das Kantonale Versicherungsgericht. Die Beschwerde wird zunächst zurückgestellt.

Ich habe die Mandantin für einen Begutachtungstermin vorbereitet.

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