Invalidenrenten wegen Schleudertrauma oder somatoforme Schmerzstörung werden innerhalb von drei Jahren überprüft - voraussichtlich in den Jahren 2012 bis 2014. Voraussichtlich wird ein Großteil dieser Invalidenrenten aufgehoben.
Gemäß Rechtssprechung führen folgende Beeinträchtigungen grundsätzlich nicht zu einer Invaliditätsrente:
- Somatoforme Schmerzstörungen,
- Schleudertrauma ohne organisch nachweisbare Beeinträchtigung,
- Fibromyalgie,
- Chronic Fatigue Syndrom
- Dissoziative Störung
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen