Samstag, 13. August 2011

6. IV-Revision und Aufhebung von laufenden Renten

Mit der 6. IV-Revision sollen laufende IV-Renten geprüft werden. Die Invalidenversicherung will wissen, ob jemand tatsächlich invalide ist oder ob die Invalidenrente früher zu schnell gewährt wurde. Im Fokus hat die IV-Stelle das Schleudertrauma und die somatoforme Schmerzstörung.

Invalidenrenten wegen Schleudertrauma oder somatoforme Schmerzstörung werden innerhalb von drei Jahren überprüft - voraussichtlich in den Jahren 2012 bis 2014. Voraussichtlich wird ein Großteil dieser Invalidenrenten aufgehoben.

Gemäß Rechtssprechung führen folgende Beeinträchtigungen grundsätzlich nicht zu einer Invaliditätsrente:

  • Somatoforme Schmerzstörungen,
  • Schleudertrauma ohne organisch nachweisbare Beeinträchtigung,
  • Fibromyalgie,
  • Chronic Fatigue Syndrom
  • Dissoziative Störung

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