Das Wort Fibromyalgie besteht aus dem lateinischen Wort "fibra" = Faser und den griechischen Worten "Mys" = Muskel, "algos" = Schmerz und "ia" = Zustand.
Folgende Symptome gehören laut der Leitlinie 3 "Fibromyalgie" zu dem Krankheitsbild:
- Chronische Schmerzen in mehreren Körperregionen (chronic widespread pain, CWP) sind ein häufiges Phänomen in der allgemeinen Bevölkerung und in klinischen Populationen. Die Schmerzen sind meist mit anderen
- Druckschmerzempfindlichkeit,
- Steifigkeits- und Schwellungsgefühl der Hände, der Füße und des Gesichts,
- Müdigkeit,
- Schlafstörungen sowie mit
- seelischen Beschwerden wie Ängstlichkeit und Depressivität
Bei der Begutachtung von Schmerzen sei auf die "Leitlinie für die Begutachtung von Schmerzen" hingewiesen. Der Gutachter muss über den aktuellen evidenzbasierten Wissensstand der Krankheitsbilder mit Leitsymptom "chronischer Schmerz" verfügen (z.B. im Rahmen der Weiterbildung für die Zusatzbezeichnung "Spezielle Schmerztherapie"). Hierzu sei auch auf die entsprechenden Leitlinienseiten der AWMF verwiesen.
Die Fibromyalgie hat einen eigenen Diagnoseschlüssel nach dem ICD-10: M 79.7
Häufig wird das Krankheitsbild von Psychiatern auch als anhaltend somatoforme Schmerzstörung, ICD-10: F 45.4 diagnostiziert.
Die Krankheit gilt inzwischen als anerkannt, wenn auch immer noch als "Modekrankheit" bezeichnet. Die Diagnose wird deshalb erst sehr spät, oft erst nach 10 Jahren diagnostiziert, weil die Schmerzen wechselnd im ganzen Körper wandern. Die behandelnden Orthopäden bringt das zur schieren Verzweiflung, da sie keine entsprechenden Befunde des Bewegungsapparates finden.
Die Fibromyalgie ist nach der neuen Leitlinie keine psychische Störung, wenngleich durch sehr starke Schmerzen ein hoher Leidensdruck entstehen kann. Durchschnittlich 30 bis 80 % der Erkrankten leiden unter Angststörungen und Depressionen.
Die Diagnose Fibromyalgie ist aber keine Eintrittskarte für die Rente wegen Erwerbsminderung oder Schwerbehinderung. Wahrscheinlich 90 % der Anträge auf Rente wegen Erwerbsminderung werden abgelehnt. Was sind die Gründe für die Ablehnung?
- Annahme des Mandanten, das die Diagnose Fibromyalgie für einen Rentenantrag ausreiche,
- Es fand bis zum Rentenantrag noch keine ausreichende ambulante oder klinische Behandlung laut den Schmerzleitlinien statt. Häufig werden die Mandanten nur vom Hausarzt und Orthopäden behandelt.
- Es fehlt vor allem eine Schmerztherapie (Schmerztherapeut), Verhaltenstherapie (Diplom-Psychologe).
- Bei hohem Leidensdruck ist laut den Leitlinien eine ambulante Behandlung beim Psychiater angesagt.
Weitere Links zu Fibromyalgie:
- Selbsthilfegruppen des Fibromyalgieselbsthilfeverbandes Baden-Württemberg für das Krankheitsbild FMS
- Selbsthilfegruppen der Deutschen Fibromyalgie-Vereinigung (DFV) e.V. in Baden-Württemberg für das Krankheitsbild FMS
- Selbsthilfegruppen der Rheumaliga für FMS in Baden-Württemberg
- Welche Selbsthilfeverbände gibt es bei Fibromyalgie (FMS)?
- Fibromyalgie (FMS) und Kliniken - Baden-Württemberg
- Internisten und Reumatologen in Stuttgart und Umgebung
- Wo finde ich einen Schmerztherapeuten in Stuttgart und Umgebung?
- Grad der Behinderung bei Schmerzsyndrom
- Hat man als Schmerzpatient Chancen für eine Rente wegen Erwerbsminderung?
- Trotz Bürgerhospital keine Rente wegen Erwerbsminderung
- Fibromyalgie (FMS) und EM-Rente beantragen
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