Samstag, 13. August 2011

Beschwerdefrist gegen einen Einspracheentscheid der AHV

Die Beschwerde ist innerhalb von 30 Tagen nach der Eröffnnung des Einspracheentscheids oder der Verfügung, gegen welche eine Einsprache ausgeschlossen ist, einzureichen, siehe Art. 60 ATSG.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen