Diese Rentenschätzung wird mittels eines vereinfachten Berechnungsverfahrens erstellt und basiert auf den vom Versicherten erfassten Angaben. Die Rentenschätzung hat nur einen hinweisenden Charakter und ist für die Schweizerische Ausgleichskasse nicht verbindlich.
Sozialversicherungsberatung für Schweizerinnen und Schweizer in Sachen Deutsche Rentenversicherung, Verordnung (EWG) 1408/71, 574/72, AHV und IV (Invalidenversicherung)
Samstag, 13. August 2011
Rentenrechner der AHV
Diese Rentenschätzung wird mittels eines vereinfachten Berechnungsverfahrens erstellt und basiert auf den vom Versicherten erfassten Angaben. Die Rentenschätzung hat nur einen hinweisenden Charakter und ist für die Schweizerische Ausgleichskasse nicht verbindlich.
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